Symbolbild: Moschee © Canva, bearbeitet by Avempace.

Deutsche Moscheen erhielten in den vergangenen drei Monaten Drohschreiben,

“Ich sprenge euch alle in die Luft” 

“Ihre Moschee soll entweiht werden”  

“Wir kommen wieder” 

”Wir machen es mit euch, so wie wir es mit den Juden gemacht haben”

Die fortlaufende Serie rechtsextremer Drohbriefe an Moscheen stellt seit Jahren eine Herausforderung für Polizei und Staatsanwaltschaft dar.

Die Anzahl der Drohbriefe ist auf 37 angestiegen, wobei die tatsächliche Anzahl wahrscheinlich höher ist, da nicht jede Bedrohung zur Anzeige gebracht wird. Die meisten betroffenen Moscheen befinden sich in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Laut Recherchen von IslamiQ wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den Moscheen der Bundesländer trotz der Drohschreiben nicht erhöht. Die Anzahl der Drohschreiben, die in den jeweiligen Bundesländern an Moscheen verschickt wurden, bleibt im einstelligen Bereich. Das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage von IslamiQ, dass auf Grundlage der genannten Zahlen politisch motivierter Kriminalität (drei Angriffe im Jahr 2023) derzeit „keine Zunahme von Straftaten gegen Moscheen in Nordrhein-Westfalen festgestellt werden“ könne. Die Bedrohungslage für Moscheen könne nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall bewertet werden.

IslamiQ hat alle Landeskriminalämter im Bund für ihre Recherche kontaktiert und erhielt Antworten von 14 von ihnen. Die Landeskriminalämter in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben die Anfrage nicht beantwortet.

Auch das niedersächsische Landeskriminalamt gab an, dass sich das Sicherheitsrisiko für Muslime und Moscheen nach den Drohschreiben nicht verändert habe. Im Fall der jüngsten Drohbriefe, die das „NSU 2.0“-Kürzel trugen, wurde Ende 2022 in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Ermittlungsgruppe bei der Polizeiinspektion Osnabrück eingerichtet. Diese Ermittlungsgruppe soll die Untersuchungen zu den einzelnen Vorfällen bündeln, um die Täterschaft zu identifizieren, ein belastbares Strafverfahren sicherzustellen und weitere Drohschreiben zu verhindern.

Die Polizei hat die Verfasserin ermittelt, jedoch wieder freigelassen.

Die Polizei in Südhessen konnte eine 46-jährige Frau als Verfasserin einiger Drohschreiben ermitteln. Aktuellen Informationen zufolge gibt es keine Verbindung zwischen der Verdächtigen aus Wiesbaden und der Serie rechtsextremer Drohbriefe gegen Moscheen. Sie hatte Drohbriefe an die Moscheen in Hannover, Remscheid und Essen geschickt.

Die Briefe und Postkarten enthielten Beleidigungen sowie Andeutungen von angeblich bevorstehenden Anschlägen. Bei der Durchsuchung von vier Objekten der Frau in Wiesbaden und im Mühltal fanden die Beamten jedoch keine Hinweise darauf, dass sie tatsächlich Anschläge geplant hatte, wie der Darmstädter Oberstaatsanwalt Robert Hartmann erklärte. Zudem stellte sich heraus, dass die Schreiben weder rechtsextreme noch rassistische Inhalte hatten. Gegen die Verfasserin wird wegen Beleidigung und versuchter Nötigung ermittelt, aber aufgrund fehlender Haftgründe wurde sie nach den polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen.

Ende Juli hatte die 46-Jährige ein Drohschreiben an die IGMG Moschee in Hannover verschickt, in dem stand: „Euer Imbiss war nur der Anfang. Wir kommen wieder.“ Das Schreiben enthielt außerdem ein Hakenkreuz und das Kürzel NSU 2.0. Wochen zuvor hatte es einen Brandanschlag auf die Moschee gegeben, bei dem Unbekannte das Restaurant der Gemeinde mit Molotowcocktails angegriffen hatten.

„Muslime sollten sich nicht von Einschüchterungen beeinflussen lassen.

Murat Gümüş, Sprecher des Koordinationsrat der Muslime (KRM) und Generalsekretär des Islamrats, äußert seine Besorgnis über die sogenannten NSU 2.0 Drohschreiben und betont deren beunruhigenden Charakter. Diese Drohschreiben verdeutlichen, dass die Bedrohungen gegenüber Moscheen nach wie vor auf einem bedenklich hohen Niveau liegen und dass es weiterhin Sympathisanten des NSU gibt. Gümüş hebt hervor, wie wichtig Ermittlungserfolge in solchen Fällen sind, da sie signalisieren, dass die Angelegenheit ernsthaft verfolgt wird. Dies vermittelt den Moscheegemeinden den Schutz und die

Gümüş appelliert auch an die Gemeindemitglieder, sich nicht einschüchtern zu lassen und jeden Angriff bei den Behörden zur Anzeige zu bringen. Gleichzeitig wünscht er sich eine verstärkte Unterstützung seitens des Staates. Er betont, dass nicht alle Moscheen die finanziellen Ressourcen für technische Sicherheitsmaßnahmen wie hochwertige Überwachungssysteme, teure Sicherheitstüren und feuerbeständige Materialien haben. In solchen Fällen könne und sollte der Staat finanzielle Unterstützung anbieten.

Es gibt keinen ernsthaften Grund zur Sorge in Bezug auf die Drohbriefe.

Das Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass „weitere Drohschreiben etc. zum Nachteil von Moscheen“ auftreten könnten. Diese könnten in einigen Fällen keinen „ernsthaften phänomenologischen Hintergrund“ haben und lediglich dazu dienen, Impulse verbal abzugeben, eine Drohkulisse aufzubauen oder Aufmerksamkeit zu erregen. Das LKA betont, dass eine Einzelfallprüfung in solchen Situationen angebracht ist.

162 Verdächtige, aber bisher keine Verurteilungen.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres gab es 258 Angriffe auf Muslime und Moscheen, wovon 13 Angriffe auf Moscheen entfielen. Diese Zahl ist um mehr als 100 Straftaten höher als im Vorjahr (142 Straftaten). Die meisten dieser Straftaten hatten rechtsextreme Motive. Es wurden insgesamt 162 Tatverdächtige ermittelt, aber bisher gab es weder Festnahmen noch Verurteilungen. Es ist dringend erforderlich, islamfeindliche Straftaten konsequenter zu verfolgen und zu bestrafen. Die Freilassung von Tatverdächtigen aufgrund mangelnder Haftgründe nach Angriffen auf Muslime oder Moscheen kann Nachahmer ermutigen und die Hemmschwelle für weitere Angriffe senken.

Quelle: ( IslamiQ)