NORDRHEIN-WESTFALEN

Symbolbild: Islamunterricht © Canva, bearbeitet by Avempace.

Dem Zentralrat der Muslime in Deutschland bleibt weiterhin die Beteiligung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen untersagt.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat seine Klage zurückgenommen, mit der er versuchte, Mitglied in der Kommission zu werden, die in Nordrhein-Westfalen über die Lehrinhalte des islamischen Religionsunterrichts und die Erlaubnis für Religionslehrkräfte entscheidet. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai bekannt gegeben.

Da die islamischen Religionsgemeinschaften nicht als solche anerkannt sind, erfolgt stattdessen die Bestimmung der Lehrinhalte für den Religionsunterricht durch eine Kommission. In dieser Kommission sind etwa ein halbes Dutzend muslimischer Verbände vertreten. Die Landesregierung hat diese Kommission vor zwei Jahren eingerichtet und damit einen vorherigen Beirat ersetzt, der auch staatliche Vertreter und lediglich vier große muslimische Religionsgemeinschaften umfasste, zu denen auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) gehörte.
Die Landesregierung hat dem Zentralrat die Teilnahme an der neuen Kommission verweigert, da sie argumentiert, dass der Verband Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Neigungen unterhält. Auf Anfrage von KNA gab das Schulministerium bekannt, dass diese Entscheidung nun rechtskräftig ist, da der Zentralrat seine Klage zurückgezogen und das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingestellt hat.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) plant eine Neuausrichtung seiner Organisation.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) steht insbesondere wegen seiner Verbindung zum Gründungsmitglied ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die ATIB als Teil der rechtsradikalen Bewegung der Grauen Wölfe ein.

In Bezug auf den Rückzug der Klage erklärte der NRW-Landesverband des ZMD auf seiner Webseite, dass die Organisation eine inhaltliche und personelle Neuausrichtung anstrebe. Darüber hinaus vertritt der ZMD die Rechtsauffassung, dass das Modell der Kommission eine unzulässige Einmischung der Landesregierung in die Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften darstellt.

NRW Schulministerin (CDU) hat die Existenz der Kommission verteidigt.

Frau Dorothee Feller argumentierte, dass ohne diese Kommission der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts im Land nicht vorangetrieben werden könne. Im November betonte sie, dass alle beteiligten Religionsgemeinschaften der Landesregierung vertraglich zugesichert hätten, dass sie eigenständig und unabhängig von staatlichen Einflüssen seien und die Prinzipien der Verfassung respektierten. (Quelle: KNA/iQ)