Symbolbild: Frau mit Niqab fährt Auto © Canva,bearbeitet by Avempace.

Gemäß einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, das am Donnerstag, 27.07.2023 veröffentlicht wurde, ist es einer Muslimin untersagt, ihren Gesichtsschleier – den Niqab – beim Autofahren zu tragen, da sie sonst gegen das Verhüllungsverbot gemäß der Straßenverkehrsordnung verstößt. Die Entscheidung besagt, dass Personen, die ein Fahrzeug lenken, ihr Gesicht nicht derart verhüllen dürfen, dass ihre Identität nicht erkennbar ist.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage einer Muslimin ab, die mit der Religionsfreiheit argumentiert hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Verhüllungsverbot beim Autofahren das religiös begründete Tragen des Gesichtsschleiers nur in einer begrenzten und für die Religionsfreiheit nicht wesentlichen Lebenssituation einschränke.

Die Richter stellten klar, dass es sich nicht um ein grundsätzliches Verbot der Verhüllung mit dem Gesichtsschleier handele. Dennoch müsse im Straßenverkehr und bei möglichen Kontrollen oder Verkehrsverstößen die Identität der Fahrzeuglenkerin zweifelsfrei feststellbar sein. Das Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.