Das war wichtig für Muslime im Jahr 2022 – Einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Berichte aus dem Jahr 2022.
Im Mittelpunkt standen für Muslime auch Themen wie die steigenden Angriffe auf Muslime, das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz, der islamische Religionsunterricht in Hessen, der öffentliche Gebetsruf in Köln, die neue Hadsch-Regelung und die Vereinheitlichung der Gebetszeiten.
Islamophobie und Rassismus
Das Jahr 2022 begann am Neujahrsmorgen mit der Nachricht, dass auf dem muslimischen Teil des Hauptfriedhofs in Iserlohn rund 30 Grabsteine umgeworfen sowie Dekorationselemente und Pflanzen beschädigt worden sind. Die Schändung in Iserlohn war nicht das Einzige in diesem Jahr. Im rheinland-pfälzischen Wormser Hauptfriedhof wurde das muslimische Waschhaus mit Farbe und Schaum beschmiert und in Hannover wurden mehrere muslimische Kindergräber geschändet.
Kopftuchverbot im Beruf
Die Diskriminierung von muslimischen Frauen aufgrund des Kopftuches stand auch dieses Jahr besonders im Fokus. Die Krankenhäuser in Herne haben dieses Jahr besonders Aufmerksamkeit erregt. Eine 24-Jährige wollte ihr Kopftuch für ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Marien-Hospital nicht ablegen, deswegen wurde sie nach Hause geschickt.
Wochen später ereignete sich ein ähnlicher Fall in einem evangelischen Krankenhaus. Dort wollte eine 14-jährige Schülerin ihr Pflichtpraktikum absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Schülerin nach dem Bewerbungsgespräch nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.
Eine weitere unerfreuliche Entwicklung in der Kopftuchthematik war die Entscheidung des europäischen Gerichts. Unternehmen können ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch weiterhin verbieten. Das Gericht bestätigte damit seine Rechtsprechung aus den vergangenen Jahren. Hintergrund war ein Fall aus Belgien. Bei einem Bewerbungsgespräch für ein Praktikum in einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft wurde eine Muslimin mit Kopftuch auf die unternehmensinterne Neutralitätsregel hingewiesen. Der EuGH stellt aber auch klar, dass der Arbeitgeber ein wirkliches Bedürfnis nachweisen muss, etwa dass dem Unternehmen ein Nachteil entstehen könnte, wenn religiöse Symbole offen getragen werden.
Islamischer Religionsunterricht in Hessen
Eine religionsrechtliche Entwicklung für Muslime war in Hessen zu beobachten. Im Rechtsstreit mit dem DITIB-Landesverband um den gestoppten islamischen Religionsunterricht hat das Land Hessen eine Niederlage erlitten. Wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mitteilte, durfte das Land den sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB im Jahr 2020 nicht aussetzen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus erster Instanz sei damit rechtskräftig.
Öffentlicher Gebetsruf in Köln
Für viele Muslime war der Gebetsruf in der Kölner Zentralmoschee ein erfreuliches Ereignis. Im Jahr 2021 kündigte die Stadt Köln ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt an, demnach können Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen öffentlich zum Freitagsgebet rufen. Die erste Gemeinde, die diesen Antrag gestellt und genehmigt bekommen hatte, war die Kölner Zentralmoschee. So hat am 14. Oktober erstmals ein Muezzin über zwei Lautsprecher zum Gebet gerufen. Der Ruf dauerte weniger als fünf Minuten und war nur in unmittelbarer Nähe der Moschee zu hören. Grund dafür waren die Auflagen der Stadt Köln. Der Gebetsruf dürfe bei den Anwohnern nur in Gesprächslautstärke ankommen.
10 Jahre Staatsvertrag in Hamburg
In Hamburg hat man die zehnjährige Kooperation zwischen dem Staat und den muslimischen Organisationen evaluiert. Das Land Hamburg hatte mit der Schura, dem DITIB-Landesverband und mit der alevitischen Gemeinde Verträge unterzeichnet, die seit nunmehr fast zehn Jahren die Grundlage für kooperative Beziehungen in vielen Bereichen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens bilden. Indessen gab es auch Entwicklungen innerhalb der Schura Hamburg. Aufgrund der anhaltenden Kritik und dem Verhältnis zum iranischen Regime ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) selbstständig von der Schura ausgetreten.
Muslime vereinheitlichen Gebetszeiten
Islamische Gemeinschaften in Europa haben sich auf gemeinsame Gebetszeiten geeinigt – und damit jahrelangen Diskussionen ein Ende gesetzt. Die Neuregelung ist ab dem 1. Januar 2023 gültig. Bis heute entstanden unterschiedliche Gebetskalender mit uneinheitlichen Zeitangaben. Die Diskussion um die Gebetszeiten ging so weit, dass in manchen Ländern bis zu 10 Kalender veröffentlicht wurden, die unterschiedliche Gebetszeiten angaben. Mit dem einheitlichen Gebetskalender wurden die Differenzen bezüglich der Gebetszeiten beendet.
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