Symbolbild: Berlin © pexels.com
Jörg Raupach, der Leiter der Staatsanwaltschaft in Berlin, betont die Notwendigkeit eines umgehenden Eingreifens seitens der Mitarbeiter und Vorgesetzten im Falle von diskriminierenden Äußerungen am Arbeitsplatz. Er unterstreicht, dass rassistische Äußerungen in dieser Institution weder intern noch extern toleriert werden sollen. Gleiches gilt für sexistische Bemerkungen, sagte Raupach.
Auch eher beiläufige Äußerungen, die möglicherweise im informellen Rahmen wie am Stammtisch oder beim Sport getätigt werden, fallen darunter. „Solche Äußerungen haben im beruflichen Kontext keinen Platz“, unterstreicht der Leitende Oberstaatsanwalt. Es sei wichtig, den Beteiligten bewusst zu machen, welchen Einfluss ihre Aussagen auf andere Menschen haben könnten.
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