Symbolbild:  Berlin © pexels.com

Jörg Raupach, der Leiter der Staatsanwaltschaft in Berlin, betont die Notwendigkeit eines umgehenden Eingreifens seitens der Mitarbeiter und Vorgesetzten im Falle von diskriminierenden Äußerungen am Arbeitsplatz. Er unterstreicht, dass rassistische Äußerungen in dieser Institution weder intern noch extern toleriert werden sollen. Gleiches gilt für sexistische Bemerkungen, sagte Raupach.

Auch eher beiläufige Äußerungen, die möglicherweise im informellen Rahmen wie am Stammtisch oder beim Sport getätigt werden, fallen darunter. „Solche Äußerungen haben im beruflichen Kontext keinen Platz“, unterstreicht der Leitende Oberstaatsanwalt. Es sei wichtig, den Beteiligten bewusst zu machen, welchen Einfluss ihre Aussagen auf andere Menschen haben könnten.

Disziplinarische Schritte bei rassistischen Vorfällen in Behörden.

Durch Fortbildungen externer Coaches soll das Bewusstsein für diskriminierende Äußerungen am Arbeitsplatz geschärft werden, insbesondere bei jüngeren Mitarbeitenden. Raupach betont die Erwartung einer Reaktion auf solche Äußerungen und setzt sich gleichzeitig für eine Kultur ein, in der Kollegen sich ohne Hemmungen melden können.

Disziplinarische Maßnahmen waren in der 900-köpfigen Behörde bisher selten, jedoch strebt Raupach an, dass sie Ausnahmen bleiben. Die Dunkelziffer ist unbekannt, doch der hierarchische Aufbau bietet Kontrollmöglichkeiten.

Raupach unterstreicht, dass sich radikalisierende Mitarbeiter im sozialen Umfeld bemerkbar machen. Früherkennungssysteme sollten im politisch brisanten Bereich vorhanden sein, um Anzeichen ernst zu nehmen und einem Korpsgeist entgegenzuwirken.