Symbolbild: Kopftuch tragende Muslima erlebt Diskriminierung © Canva, bearbeitet by Avempace.
Nach dem Urteil von UN-Experten wirft man Deutschland vor, zu wenig gegen die Diskriminierung von Muslimen zu unternehmen. In der Vergangenheit habe die Bundesrepublik nicht angemessen auf „strukturellen Rassismus“ reagiert. Besondere Besorgnis äußerte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) in Genf über Verbote von friedlichen Demonstrationen, die dem Gedenken an die historische Vertreibung von Palästinensern und der Unterstützung der Bevölkerung in Gaza dienen.
Die UN-Experten kritisieren, dass Maßnahmen gegen Hassreden nicht dazu genutzt werden sollten, den Protest gegen Ungerechtigkeit oder soziale Unzufriedenheit zu unterdrücken.
Der Abschlussbericht einer periodischen Untersuchung betont, dass Musliminnen in Deutschland aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Religion teilweise gleichermaßen benachteiligt werden. Besondere Kritik erfährt die jüngste Änderung des Bundesbeamtengesetzes, die Frauen im öffentlichen Dienst, die ein Kopftuch tragen, bestraft. Das Gremium empfiehlt die Bestellung eines Bundesbeauftragten für die Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit.
Der Ausschuss äußert Besorgnis über extremistische Gruppen, darunter rechtsextreme politische Parteien wie die AfD, und deren völkische Sichtweisen. Deutschland wird aufgefordert, die Gründung und Registrierung von Organisationen zu verhindern, die Rassenhass fördern. Gruppen und Parteien, die Ideen einer rassischen Überlegenheit fördern, dürfen im demokratischen Wahlprozess nicht toleriert werden.
Im Gegensatz dazu begrüßt das UN-Gremium das Schuldeingeständnis Deutschlands hinsichtlich des Völkermords in Namibia und des begangenen Unrechts als Kolonialmacht in Tansania. Der Bericht mahnt jedoch eine vollständige Wiedergutmachung an, einschließlich Entschädigung für die Nachkommen der Opfer und die Rückführung geraubter Kunstwerke und menschlicher Überreste.
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