Symbolbild: Kopftuch © Canva, bearbeitet by Avempace.

Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich des Tragens religiöser Symbole am Arbeitsplatz, insbesondere des Kopftuchs, wirft erneut Fragen zur Berufsfreiheit muslimischer Frauen in Deutschland und Europa auf. Muslimische Frauen sehen sich erneut vor der Herausforderung, entweder ihre Religionspraxis zu verbergen oder ihre beruflichen Ambitionen aufzugeben.

Obwohl diese Entscheidungen nicht unmittelbar für nationale Gerichte verbindlich sind, beeinflussen sie dennoch nachhaltig nationale Rechtssysteme. Die EuGH-Rechtsprechung wird oft als Richtschnur genutzt, der nationale Gerichte folgen, was sich oft nachteilig auf muslimische Frauen auswirkt. Vertreter der muslimischen Gemeinschaft argumentieren, dass muslimische Frauen weiterhin ausgegrenzt werden und ihnen die Möglichkeit genommen wird, sich selbstbestimmt in ihrem Beruf zu entfalten.

Hier sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz seit 2017 zusammengefasst:

14.03.2017 – Urteil: Arbeitgeber können Kopftuch unter Umständen verbieten

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs verbieten können, insbesondere wenn weltanschauliche Symbole generell in der Firma untersagt sind und triftige Gründe vorliegen. Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit Klagen von muslimischen Frauen getroffen. In Belgien wurde beispielsweise einer Rezeptionistin namens Samira A. nach drei Jahren Beschäftigung in einem Sicherheitsunternehmen gekündigt, als sie ankündigte, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen.

25.02.2021 – EuGH veröffentlicht Gutachten zum Kopftuchverbot

Die strengen deutschen Vorschriften für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz werden nach Ansicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof als vereinbar mit dem EU-Recht betrachtet. Konkret bezieht sich dies darauf, dass in Deutschland ein solches Verbot nur dann durchgesetzt werden kann, wenn eine „hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber“ nachgewiesen werden kann.

Generell besteht die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz zu untersagen. Das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichte Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, jedoch neigen sie oft dazu, ihm zu folgen.

13.10.2022 – EuGH bestätigt: Unternehmen können Kopftuch unter Umständen verbieten

Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen ihren Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole, wie zum Beispiel dem Kopftuch, untersagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass eine solche Neutralitätsregel, wenn sie allgemein und ohne Unterscheidung auf alle Mitarbeiter angewandt wird, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.

In einem Vorstellungsgespräch für ein Praktikum bei einer Verwaltungsgesellschaft in Belgien wurde einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch auf die unternehmensinterne Neutralitätsregel hingewiesen. Diese besagt, dass die Mitarbeiter darauf achten müssen, ihre religiösen, philosophischen oder politischen Überzeugungen weder verbal noch durch ihre Kleidung zum Ausdruck zu bringen.

28.11.2023 – Urteil: Behörden können Mitarbeiterinnen das Kopftuch verbieten

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen unter bestimmten Bedingungen rechtens sein. Die Richter aus Luxemburg urteilten, dass solche Verbote religiöser Symbole keine Diskriminierung darstellen, vorausgesetzt, sie werden allgemein und ohne Unterscheidung auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt und beschränken sich auf das absolut Notwendige. Diese Entscheidung erfolgte im Kontext eines Falles aus Belgien, in dem einer Büroleiterin in der Gemeinde Ans das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagt wurde.